Führerscheinklassen

Wir bieten die Ausbildung der Klassen B, BE, A, A1, M, L und Mofa sowie den Sportbootführerschein für Binnen und See an. 

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Ein Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750kg beträgt, darf immer mitgeführt werden. Für schwerere Anhänger gilt: Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf zusammen maximal 3,5t betragen und die Leermasse des Zugfahrzeugs muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

  • Mindestalter: (BF 17 Jahre) 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie + Praxis
  • Prüfung: Theorie + Praxis
  • Eingeschlossene Klassen: M, S und L

 

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen. Eine typische Kombination für Klasse BE ist ein PKW mit Pferdeanhänger.

  • Mindestalter:(BF 17 Jahre) 18 Jahre
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praxis
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich

 

Klasse A direkt

Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen).

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Ausbildung: Theorie + Praxis
  • Prüfung: Theorie + Praxis
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und M

 

Klasse A beschränkt

Krafträder mit einer Leistung von maximal 25kW (34PS) und einer Mindestmasse von 6,25kg pro kW; jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums. Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie + Praxis
  • Prüfung: Theorie + Praxis
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und M

 

Klasse A1

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125ccm, einer Leistung von maximal 11kW (15PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre).

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie + Praxis
  • Prüfung: Theorie + Praxis
  • Eingeschlossene Klasse: M

 

Klasse M

Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.Auch wenn auf einem Automatik-Roller ausgebildet wird, wird in den Führerschein keine Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge eingetragen.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie + Praxis
  • Prüfung: Theorie + Praxis

 

Mofa-Prüfbescheinigung

Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Ausbildung: Theorie + Praxis
  • Prüfung: Theorie

 

Sportbootführerschein Binnen

Motorboote mit einer Antriebsleistung von mehr als 5 PS, mit einer maximalen Länge von 15m. Die Fahrberechtigung gilt auf allen Binnengewässern.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie + Praxis
  • Prüfung: Theorie + Praxis

 

Sportbootführerschein See (Küste)

Innerhalb der 3 Seemeilenzonen ist vom Bundesverkehrsministerium für Segelyachten und für Motorboote mit mehr als 5 PS Antriebsleistung eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie + Praxis
  • Prüfung: Theorie + Praxis