Führerscheinklassen
Wir bieten die Ausbildung der Klassen B, BE, A, A1, M, L und Mofa sowie den Sportbootführerschein für Binnen und See an.
Klasse BKraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Ein Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750kg beträgt, darf immer mitgeführt werden. Für schwerere Anhänger gilt: Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf zusammen maximal 3,5t betragen und die Leermasse des Zugfahrzeugs muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
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Klasse BEKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen. Eine typische Kombination für Klasse BE ist ein PKW mit Pferdeanhänger.
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Klasse A direktKrafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen).
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Klasse A beschränktKrafträder mit einer Leistung von maximal 25kW (34PS) und einer Mindestmasse von 6,25kg pro kW; jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums. Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.
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Klasse A1Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125ccm, einer Leistung von maximal 11kW (15PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre).
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Klasse MKleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.Auch wenn auf einem Automatik-Roller ausgebildet wird, wird in den Führerschein keine Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge eingetragen.
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Mofa-PrüfbescheinigungEinsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.
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Sportbootführerschein BinnenMotorboote mit einer Antriebsleistung von mehr als 5 PS, mit einer maximalen Länge von 15m. Die Fahrberechtigung gilt auf allen Binnengewässern.
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Sportbootführerschein See (Küste)Innerhalb der 3 Seemeilenzonen ist vom Bundesverkehrsministerium für Segelyachten und für Motorboote mit mehr als 5 PS Antriebsleistung eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben.
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