Führerschein mit 17: So geht's
- Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen
- Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen
- Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen
- Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden
- Der Kfz-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird
- Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen
- Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt
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