Führerschein mit 17
Seit dem 1. Oktober 2006 läuft auch in Hessen der Modellversuch "Begleitetes Fahren". Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.
Begleitperson:
Bei der Beantragung des Führerscheins müssen mindestens eine und höchstens fünf Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt

- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klasse 3)
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
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In regelmäßigen Abständen bieten wir Informationsabende für die Begleitpersonen zum Thema "Führerschein mit 17" an. Die Termine werden hier auf der Internetseite bekannt gegeben.
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