ASF - Details

Das Aufbauseminar für Fahranfänger, besteht aus folgenden fünf Kursteilen:

  1. die erste Sitzung, danach
  2. eine Beobachtungsfahrt, diese muss zwischen der ersten und der zweiten Sitzung durchgeführt werden,
  3. dann die zweite Sitzung.
  4. Sitzung Nummer 3 und im letzten Teil,
  5. die vierte und letzte Sitzung mit Ausgabe der Teilnehmerbescheinigungen.

Jede dieser vier Sitzungen dauert 135 Minuten. Bei der Beobachtungsfahrt ist in der Regel die gleiche Zeit für die Dauer dieses Bestandteils einzuplanen. Nur wer an allen fünf Seminarteilen vollständig teilgenommen hat, erhält vom Seminarleiter des Kurses die Teilnahmebescheinigung, welche als Nachweis zur Teilnahme der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden muss. Nachholen von versäumten Teilen wird von der Verwaltungsbehörde nicht genehmigt.

 

Ablauf und Kursinhalt

§    Sie werden von unserer durchführenden Fahrschule vor dem Start des ASF Seminars benachrichtigt. Rechtzeitig vor Beginn ist die Seminargebühr zu entrichten.

§    Es werden Seminargruppen von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern gebildet.

§    Das ASF Seminar umfasst jeweils vier Gruppensitzungen à 135 Minuten. An einem Tag darf immer nur eine ASF Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der 1. und der 2. Sitzung des ASF Seminars mit jedem Teilnehmer eine Fahrt durchzuführen. Diese soll in Kleingruppen mit möglichst drei Teilnehmern erfolgen. Die einzuplanende Zeit liegt dabei bei etwa 2 bis 2 ½ Stunden für die Gruppe. Gefahren wird mit dem Fahrschulfahrzeug.

§    Dauer des gesamten ASF Seminars / Probezeitkurses beträgt 2 bis 4 Wochen. Zwischen den einzelnen Sitzungen sind Mindestzeitabstände einzuhalten.

§    Im ASF Seminar gibt es weder Bewertung oder Prüfung. Die Teilnahme und Mitarbeit während des ASP Kurses sind Pflicht. Der Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es werden keine Daten oder Erkenntnisse an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben. Auch die Teilnehmer sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Eine Bescheinigung darf vom Seminarleiter nur bei vollständiger und regelmäßiger Teilnahme am ASF Seminar (ehemals Nachschulungskurs Probezeit) ausgestellt werden. Diese Seminarbescheinigung dokumentiert dann dem ASF Teilnehmer den Nachweis für den Kursbesuch gegenüber dem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle der Stadt bzw. des Landratsamtes).

 

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